Genossenschaftsorgane
Vorstand:
Das ausführende Organ der Genossenschaft ist der Vorstand, welcher
von der Mitgliederversammlung immer für 3 Jahre gewählt wird.
Kontrollkommission (Aufsicht):
Ihre Aufgabe ist es, die Haushaltsführung der Genossenschaft zu kontrollieren und darüber
die Mitgliederversammlung regelmäßig zu informieren.
Aktuelle Zusammensetzung der Kontrollkommission: